Fachvortrag: Die neue Datenschutzgrundverordnung

In jedem Verein und Verband werden persönliche Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt. Darauf findet bis zum 24.05.2018 das Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Anwendung.

Ein Verein oder Verband darf danach personenbezogene Daten nur erheben, verarbeiten oder nutzen, wenn eine Vorschrift des BDSG oder eine sonstige Rechtsvorschrift dies erlaubt oder wenn und soweit der Betroffene eingewilligt hat. Aber auch dann darf der Verein mit den Daten nicht machen was er will. Nun stehen mit Wirkung ab 25.05.2018 grundlegende Änderungen im Datenschutzrecht an, die aus der Datenschutzgrundverordnung der EU folgen. Mit dieser Bildungsveranstaltung erhalten Sie einen Einblick, um in Ihrem Verein oder Verband dafür Sorge tragen zu können, dass die Daten –auch zukünftig- rechtmäßig behandelt werden.
Der Fachvortrag von Rechtsanwalt Patrick Nessler "Die neue Datenschutzgrundverordnung" findet am 22.03.2018  um 18:00 Uhr im Landratsamt Neunkirchen, Saarbrücker Straße 1, in 66538 Neunkirchen statt.


Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen bereit. Bitte melden Sie sich rechtzeitig telefonisch oder per Email an:
Anmeldung und Information:
Ehrenamtsbörse des Landkreises Neunkirchen,
Dr. Matthias Schilhab,Telefon 06824 906 1423, E-Mail: m.schilhab(at)landkreis-neunkirchen.de

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreis Neunkirchen

Ehrenamtsbörse LKNK mit RA Patrick Nessler

Landratsamt Neunkirchen, Saarbrücker Straße 1, 66538 Neunkirchen