Die Stiftung für Bürger

Auf der Homepage der Stiftung für Bürger können Sie folgendes spenden

 

Zeit stiften

Aktivitäten der Stiftung für Bürger im Landkreis Neunkirchen  wären ohne die engagierte Mitarbeit von Ehrenamtlichen – die "Zeitstifter" – nicht möglich. Die Mitarbeiter der Ehrenamtsbörse des Landkreises Neunkirchen arbeiten mit zahlreichen Ehrenamtlichen direkt zusammen.

Ideen stiften

Wir wollen den gemeinnützigen Initiativen sowie engagierten Bürgerinnen und Bürgern aus dem Landkreis Neunkirchen, die als kreative Impulsgeber etwas Neues bewegen wollen, zur Seite stehen. Als Stiftung für Bürger  unterstützen wir insbesondere Projekte, die auch durch ehrenamtliches Engagement getragen werden.

Geld stiften

Zustiften oder Spenden – was ist der Unterschied?

Beides hilft! Aber anders als eine Spende wird eine Zustiftung von der Stiftung nicht zeitnah für ein konkretes Projekt verwendet, sondern zur Erhöhung des Stiftungskapitals eingesetzt. Dies führt auf Dauer zu höheren Erträgen für die gemeinnützige Arbeit.

Ihre Zuwendungen sind steuerlich abzugsfähig. Bis 200 Euro benötigen Sie nur den vereinfachten Zuwendungsnachweis mit Ihrem Bareinzahlungsbeleg oder Kontoauszug für die Steuererklärung. Über 200 Euro stellen wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung aus. Bitte geben Sie hierfür bei der Überweisung Ihre Anschrift an.

Spenden sind bereits ab einem Betrag von 1,00 Euro möglich. Nutzen Sie hierfür gerne unseren Service der Onlinespende.

 
Mehr über eine Zustiftung:

Ab einem Betrag von 200 Euro können Sie Stifter der Stiftung für Bürger des Landkreises Neunkirchen werden und die gemeinnützigen Aktivitäten auf Dauer stärken.

Das geht ganz einfach per Überweisung auf das Konto der Stiftung für Bürger im Landkreis Neunkirchen mit dem Verwendungshinweis "Zustiftung".

Selbstverständlich erhalten Sie umgehend eine steuerwirksame Zuwendungsbestätigung.

Weiterhin besteht die Möglichkeit eine letztwillige Verfügungen zu treffen, um die Stiftung für Bürger im Landkreis Neunkirchen als Erbin oder Vermächtnisnehmerin einzusetzen. So können Sie sich dabei auch gezielt für einen Förderschwerpunkt engagieren, der Ihren persönlichen Vorstellungen am besten entspricht.

Mehr über Spenden:

Sie können die Stiftung für Bürger sowohl mit einem einmaligen oder regelmäßigen Betrag fördern.

Jeder Euro zählt und fließt unmittelbar in die Realisierung von gemeinnützigen Projekten. Natürlich können Sie für Ihre Spende auch einen konkreten Verwendungszweck (z. B. "Unterstützung der Lernpaten", "Neunkircher in Not", Neunkircher oder Illinger Tafel, ) vorgeben.