Fachvortrag: Die Grundzüge des Gemeinnützigkeitsrechts

Die Grundzüge des Gemeinnützigkeitsrechts: „Der Begriff "Gemeinnützigkeitsrecht" ist zu eng, auch wenn er allgemein gebräuchlich ist.

Denn ein Verein oder Verband kann nicht nur wegen der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke (§ 52 Abgabenordnung - AO) steuerbegünstigt sein, sondern auch wegen der Verfolgung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO) oder kirchlicher Zwecke (§ 54 AO). Es genügt für die Steuerbegünstigung nicht, wenn ein Verein oder Verband die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung in seiner Satzung geregelt hat. Vielmehr muss auch im Tagesgeschäft danach gelebt werden. Das ist jedoch schwierig, wenn man die gesetzlichen Anforderungen nicht kennt. Worauf es für den Verein zum Erhalt der "Gemeinnützigkeit" ankommt, vermittelt diese Bildungsveranstaltung.
Der Fachvortrag von Rechtsanwalt Patrick Nessler  zum Thema "Die Grundzüge des Gemeinnützigkeitsrechts" findet am 13. September 2018 um 18:00 Uhr  im Landratsamt Neunkirchen, Saarbrücker Straße 1 , 66538 Neunkirchen statt.


Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen bereit. Bitte melden Sie sich rechtzeitig telefonisch oder per Email an.
Informationen und Anmeldungen zum Seminar: Ehrenamtsbörse des Landkreises Neunkirchen,
Dr. Matthias Schilhab, Telefon 06824 906 1423, E-Mail: m.schilhab(at)landkreis-neunkirchen.de

 

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreis Neunkirchen

Ehrenamtsbörse LKNK mit RA Patrick Nessler

Landratsamt Neunkirchen, Saarbrücker Straße 1, 66538 Neunkirchen